gelenke | prothetik
Orthopädische Wahlarztordination
Wenn Gelenke verletzt werden oder erkranken, führt das zu Schmerzen und damit zu einer Einschränkung der Mobilität.
Die Lebensqualität wird verringert bzw. geht im weiteren Verlauf komplett verloren. Künstliche Gelenke, die insbesondere im Knie-, Hüft- und Schulterbereich eingesetzt werden, stellen in vielen Fällen die Beweglichkeit wieder her und damit auch das Wohlbefinden.
Kniegelenk
Wurde eine fortschreitende Arthrose im Kniegelenk diagnostiziert, ist der teilweise oder komplette Ersatz eines Kniegelenkes indiziert.
Die Symptome zeigen sich in einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit des Knies oder anhaltenden Schmerzen im Kniegelenk. Es kann eine Halbschlittenprothese – nur der abgenützte (verschlissene) Teil des Kniegelenks wird endoprothetisch ersetzt – zu Anwendung kommen oder die Totalendprothese, die das gesamte Kniegelenk ersetzt.
Hüftgelenk
Bringen gelenkerhaltende oder konservative Behandlungen keinen Erfolg und die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bleiben bestehen, ist der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks – auch Hüftprothese, Hüftgelenkprothese oder Hüftendoprothese genannt – unumgänglich.
Bei der sogenannten Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose), die die häufigste Indikation ist, handelt es sich um eine degenerative Erkrankung eines Hüftgelenks, der Gelenkknorpel verschleißt.
Schulter
Auch bei der Schulter gilt: Ein künstliches Schultergelenk kommt erst dann zum Einsatz, wenn alle gelenkerhaltenden oder konservativen Behandlungen keine Heilung gebracht haben.
Sind die Gelenkflächen eines Schultergelenkes derart verschlissen, erkrankt oder durch eine Verletzung geschädigt, ist es sinnvoll die Funktionalität und Beweglichkeit mittels einer Schulterprothese wiederherzustellen.
Ich informiere Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch zum Thema Prothetik und über OP-Methoden,
Ihr Dr. Wolfgang Kaltenbrunner, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie in Korneuburg!